Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
Akutelle Angebote im Raiffeisen-Markt
Topnews
Vermittlungsverfahren droht
Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Düngegesetzes landet möglicherweise im Vermittlungsausschuss. Der Agrarausschuss empfiehlt mit deutlicher Mehrheit, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Ein Grund ist die Beibehaltung der Stoffstrombilanz.
Die vom Bundestag beschlossene Novelle des Düngegesetzes landet möglicherweise im Vermittlungsausschuss. Der Agrarausschuss des Bundesrates hat am Montag (17.6.) mit einer deutlichen Ländermehrheit von elf zu fünf empfohlen, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Sollte das zustimmungspflichtige Düngegesetz in der Plenarsitzung der Länderkammer am 5. Juli ebenfalls keine Zustimmung erhalten, wäre der Bund gefordert, den Vermittlungsausschuss anzurufen, wenn das Gesetzgebungsverfahren nicht noch scheitern soll.
Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz begrüßte das Votum des Agrarausschusses. Er begründete die Ablehnung mit der zusätzlichen Bürokratie, die das Gesetz in der vorliegenden Fassung für die Betriebe mit sich bringe. Ihm sei wichtig, so der CDU-Politiker, unnötiger zusätzlicher Bürokratie entgegenzutreten und konkrete Entlastungen für die Landwirtinnen und Landwirte zu schaffen. Dazu zähle auch ein Düngerecht, "das anders als der aktuell vorliegende Entwurf praxisgerecht ausgestaltet ist."
Stoffstrombilanzierung überflüssig
Der Ausschuss betont in seiner Begründung die Notwendigkeit, ein Monitoring einzuführen, wie es mit der EU-Kommission vereinbart sei, um die Wirksamkeit der Düngeregeln zu überprüfen. Die dafür notwendigen einzelbetriebliche Daten seien von Bund und Ländern festgelegt worden. Darüber hinaus bedürfe es keiner zusätzlichen Daten einer Stoffstrombilanzierung. Diese Bilanzierungsmethode sei zum Nachweis einer grundwasserschonenden Bewirtschaftung und zur Verbesserung der Gewässerqualität nicht geeignet. Die Stoffstrom- oder Nährstoffbilanzierung werde daher weder von der EU-Kommission noch den Bund-Länder-Experten gefordert.
Schwarz bezeichnete einen Verzicht auf die aktuelle Stoffstrombilanzverordnung als "eine gute Gelegenheit zu zeigen, dass es uns mit dem Thema Bürokratieabbau wirklich ernst ist." Eine Umetikettierung in Nährstoffbilanzverordnung ohne nennenswerte Anpassungen wie es der das geänderte Düngegesetz vorsieht, lehnt der Minister ab. Dies gelte erst recht, weil die Einführung einer solchen Verordnung die Erstellung der Monitoringverordnung verzögere und damit die zeitlichen Zusagen des Bundes gegenüber der EU konterkariere. AgE
News
Vermittlungsverfahren droht
Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Düngegesetzes landet möglicherweise im Vermittlungsausschuss. Der Agrarausschuss empfiehlt mit deutlicher Mehrheit, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Ein Grund ist die Beibehaltung der Stoffstrombilanz.
Die vom Bundestag beschlossene Novelle des Düngegesetzes landet möglicherweise im Vermittlungsausschuss. Der Agrarausschuss des Bundesrates hat am Montag (17.6.) mit einer deutlichen Ländermehrheit von elf zu fünf empfohlen, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Sollte das zustimmungspflichtige Düngegesetz in der Plenarsitzung der Länderkammer am 5. Juli ebenfalls keine Zustimmung erhalten, wäre der Bund gefordert, den Vermittlungsausschuss anzurufen, wenn das Gesetzgebungsverfahren nicht noch scheitern soll.
Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz begrüßte das Votum des Agrarausschusses. Er begründete die Ablehnung mit der zusätzlichen Bürokratie, die das Gesetz in der vorliegenden Fassung für die Betriebe mit sich bringe. Ihm sei wichtig, so der CDU-Politiker, unnötiger zusätzlicher Bürokratie entgegenzutreten und konkrete Entlastungen für die Landwirtinnen und Landwirte zu schaffen. Dazu zähle auch ein Düngerecht, "das anders als der aktuell vorliegende Entwurf praxisgerecht ausgestaltet ist."
Stoffstrombilanzierung überflüssig
Der Ausschuss betont in seiner Begründung die Notwendigkeit, ein Monitoring einzuführen, wie es mit der EU-Kommission vereinbart sei, um die Wirksamkeit der Düngeregeln zu überprüfen. Die dafür notwendigen einzelbetriebliche Daten seien von Bund und Ländern festgelegt worden. Darüber hinaus bedürfe es keiner zusätzlichen Daten einer Stoffstrombilanzierung. Diese Bilanzierungsmethode sei zum Nachweis einer grundwasserschonenden Bewirtschaftung und zur Verbesserung der Gewässerqualität nicht geeignet. Die Stoffstrom- oder Nährstoffbilanzierung werde daher weder von der EU-Kommission noch den Bund-Länder-Experten gefordert.
Schwarz bezeichnete einen Verzicht auf die aktuelle Stoffstrombilanzverordnung als "eine gute Gelegenheit zu zeigen, dass es uns mit dem Thema Bürokratieabbau wirklich ernst ist." Eine Umetikettierung in Nährstoffbilanzverordnung ohne nennenswerte Anpassungen wie es der das geänderte Düngegesetz vorsieht, lehnt der Minister ab. Dies gelte erst recht, weil die Einführung einer solchen Verordnung die Erstellung der Monitoringverordnung verzögere und damit die zeitlichen Zusagen des Bundes gegenüber der EU konterkariere. AgE
Markttipps
Vermittlungsverfahren droht
Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Düngegesetzes landet möglicherweise im Vermittlungsausschuss. Der Agrarausschuss empfiehlt mit deutlicher Mehrheit, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Ein Grund ist die Beibehaltung der Stoffstrombilanz.
Die vom Bundestag beschlossene Novelle des Düngegesetzes landet möglicherweise im Vermittlungsausschuss. Der Agrarausschuss des Bundesrates hat am Montag (17.6.) mit einer deutlichen Ländermehrheit von elf zu fünf empfohlen, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Sollte das zustimmungspflichtige Düngegesetz in der Plenarsitzung der Länderkammer am 5. Juli ebenfalls keine Zustimmung erhalten, wäre der Bund gefordert, den Vermittlungsausschuss anzurufen, wenn das Gesetzgebungsverfahren nicht noch scheitern soll.
Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz begrüßte das Votum des Agrarausschusses. Er begründete die Ablehnung mit der zusätzlichen Bürokratie, die das Gesetz in der vorliegenden Fassung für die Betriebe mit sich bringe. Ihm sei wichtig, so der CDU-Politiker, unnötiger zusätzlicher Bürokratie entgegenzutreten und konkrete Entlastungen für die Landwirtinnen und Landwirte zu schaffen. Dazu zähle auch ein Düngerecht, "das anders als der aktuell vorliegende Entwurf praxisgerecht ausgestaltet ist."
Stoffstrombilanzierung überflüssig
Der Ausschuss betont in seiner Begründung die Notwendigkeit, ein Monitoring einzuführen, wie es mit der EU-Kommission vereinbart sei, um die Wirksamkeit der Düngeregeln zu überprüfen. Die dafür notwendigen einzelbetriebliche Daten seien von Bund und Ländern festgelegt worden. Darüber hinaus bedürfe es keiner zusätzlichen Daten einer Stoffstrombilanzierung. Diese Bilanzierungsmethode sei zum Nachweis einer grundwasserschonenden Bewirtschaftung und zur Verbesserung der Gewässerqualität nicht geeignet. Die Stoffstrom- oder Nährstoffbilanzierung werde daher weder von der EU-Kommission noch den Bund-Länder-Experten gefordert.
Schwarz bezeichnete einen Verzicht auf die aktuelle Stoffstrombilanzverordnung als "eine gute Gelegenheit zu zeigen, dass es uns mit dem Thema Bürokratieabbau wirklich ernst ist." Eine Umetikettierung in Nährstoffbilanzverordnung ohne nennenswerte Anpassungen wie es der das geänderte Düngegesetz vorsieht, lehnt der Minister ab. Dies gelte erst recht, weil die Einführung einer solchen Verordnung die Erstellung der Monitoringverordnung verzögere und damit die zeitlichen Zusagen des Bundes gegenüber der EU konterkariere. AgE


